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Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude 


Wir sind darauf spezialisiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs, den s.g. Bedarfs-Energieausweis nach DIN V 18599 gemäß aktuellen Gebäudeenergiegesetz GEG Teil 5 §§ 79 ff. ausstellen zu können. Wir sind aber auch Ihr kompetenter Partner für der Erstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs, den s.g. Verbrauchsweis, entsprechend Gebäudeenergiegesetz GEG.

Vorgehen:
1. Gebäudeaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung
2. Abgleich der gebäudespezifischen Daten
3. Ermittlung der Energieklasse
4. Vorschläge für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen
5. Übergabe und Erläuterung

Bei der Datenermittlung sind abhängig vom Gebäude und vom Vorhaben zwei Verfahren anwendbar:

A) Vereinfachte Datenaufnahme:
Verwendung von teilweise tabellierten Pauschalwerten für die Erfassung des Gebäudes. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume werden bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt.


B) Ausführliche Datenaufnahme:
Vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. werden aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung.

Wir bitten Sie dafür folgende Unterlagen - soweit vorhanden - zur Verfügung zu stellen:

• Grundrisszeichnungen
• Ansichtszeichnungen
• Baubeschreibungen
• Schornsteinfegerberichte
• Verbrauchsabrechnungen, möglichst der letzen 3 Jahre

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