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Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Wir sind darauf spezialisiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs,
den s.g. Bedarfs-Energieausweis nach DIN V 18599 gemäß aktuellen Gebäudeenergiegesetz GEG Teil 5 §§ 79 ff. ausstellen zu können.
Wir sind aber auch Ihr kompetenter Partner für der Erstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs, den s.g. Verbrauchsweis,
entsprechend Gebäudeenergiegesetz GEG.
Vorgehen:
1. Gebäudeaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung
2. Abgleich der gebäudespezifischen Daten
3. Ermittlung der Energieklasse
4. Vorschläge für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen
5. Übergabe und Erläuterung
Bei der Datenermittlung sind abhängig vom Gebäude und vom
Vorhaben zwei Verfahren anwendbar:
A) Vereinfachte Datenaufnahme:
Verwendung von teilweise tabellierten Pauschalwerten für die Erfassung
des Gebäudes. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume
werden bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt.
B) Ausführliche Datenaufnahme:
Vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen,
der Aufbau der Wände und Decken usw. werden aus entsprechenden Bauunterlagen
(Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung
detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor
einer geplanten Gebäudesanierung.
Wir bitten Sie dafür folgende Unterlagen - soweit vorhanden - zur
Verfügung zu stellen:
• Grundrisszeichnungen
• Ansichtszeichnungen
• Baubeschreibungen
• Schornsteinfegerberichte
• Verbrauchsabrechnungen, möglichst der letzen 3 Jahre
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