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      Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude 
       
         
        Wir sind darauf spezialisiert, für Wohn- und Nichtwohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs,	
	den s.g. Bedarfs-Energieausweis nach DIN V 18599 gemäß aktuellen Gebäudeenergiegesetz GEG Teil 5 §§ 79 ff. ausstellen zu können.
	Wir sind aber auch Ihr kompetenter Partner für der Erstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs, den s.g. Verbrauchsweis, 
	entsprechend Gebäudeenergiegesetz GEG. 
	 
        Vorgehen: 
        1. Gebäudeaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung 
        2. Abgleich der gebäudespezifischen Daten  
        3. Ermittlung der Energieklasse 
        4. Vorschläge für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen 
         
        5. Übergabe und Erläuterung  
         
        Bei der Datenermittlung sind abhängig vom Gebäude und vom 
        Vorhaben zwei Verfahren anwendbar:  
         
        A) Vereinfachte Datenaufnahme:   
        Verwendung von teilweise tabellierten Pauschalwerten für die Erfassung 
        des Gebäudes. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume 
        werden bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt.  
         
        B) Ausführliche Datenaufnahme:  
        Vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, 
        der Aufbau der Wände und Decken usw. werden aus entsprechenden Bauunterlagen 
        (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung 
        detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor 
        einer geplanten Gebäudesanierung.  
         
        Wir bitten Sie dafür folgende Unterlagen - soweit vorhanden - zur 
        Verfügung zu stellen: 
         
        • Grundrisszeichnungen 
        • Ansichtszeichnungen 
        • Baubeschreibungen 
        • Schornsteinfegerberichte 
        • Verbrauchsabrechnungen, möglichst der letzen 3 Jahre  
        
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